Zusätzliche Informationen

Das frühere Hotel Sonne ist jetzt das Boardinghouse Sonne. Diese Konzeptänderung bringt auch einige kleinere Veränderungen für unsere Gäste mit sich.

Wir vermieten hauptsächlich mit einer Mietdauer von mindestens einer Woche. Dennoch verfügen wir über eine kleine Anzahl an Zimmern, die wir auch für weniger Nächte unseren Gästen anbieten können.

Aufgrund der zu geringen Nachfrage bieten wir kein Frühstück an. Gerne empfehlen und reservieren wir Ihnen einen Platz in einem der nahe gelegenen Cafés.

Die Reservierung eines Parkplatzes ist für 15 EUR/Tag möglich.

Kartenzahlung ist aktuell nicht möglich, deshalb bitten wir um Barzahlung. Firmen dürfen uns gerne eine Kostenübernahme zusenden.

Unser Restaurant ist seit August 2022 wieder geöffnet. Falls Sie hier einen Tisch reservieren möchten, finden Sie auf unserer Webseite die Kontaktmöglichkeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1.  GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Boardingzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Boardinghouses.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als zur Beherbergung, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Boardinghouses in Textform.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden Anwendung bei Vertragsabschluss im Haus oder bei schriftlicher Buchungsbestätigung.

 2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Dem Boardinghouse steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Boardinghouse und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Boardinghouse gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
  3. Alle Ansprüche gegen das Boardinghouse verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen.

 3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Boardinghouse ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Boardinghouses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Boardinghouses an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Das Boardinghouse kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Boardinghouses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Boardinghouses erhöht.
  4. Rechnungen des Boardinghouses sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 15,00 Euro zu erheben.
  5. Das Boardinghouse ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Boardinghouse berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouses aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und NoShow)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrages, bedarf der Zustimmung des Boardinghouses in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Boardinghouse und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boardinghouses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boardinghouse in Textform ausübt.
  3. Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Boardinghouse geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag.
  4. Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Boardinghousebuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Boardinghouses.
  5. Stornobedingungen des Boardinghouses:
    Der Rücktritt des Kunden von der Buchung muss in Textform erfolgen.
    Bis vier Wochen vor der Anreise ist die Stornierung kostenfrei.
    Bis zwei Wochen vor der Anreise berechnen wir 50 % des Buchungspreises.
    Bis eine Woche vor Anreise berechnen wir 80 % des Buchungspreises.
    Bei nicht Anreisen ohne Stornierung in Textform oder Reiseabbruch werden 100 % des Buchungspreises fällig.
    Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um Kosten ihrerseits zu vermeiden.

5.  RÜCKTRITT DES BOARDINGHOUSES

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Boardinghouse ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z. B. bei Nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
  2. Bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6.  ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Boardinghouse spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boardinghouse aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100 %.

7.  HAFTUNG DES BOARDINGHOUSES

  1. Das Boardinghouse haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boardinghouse die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouses beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boardinghouses beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouses auftreten, wird das Boardinghouse bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boardinghouse dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500 und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Boardinghouseparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boardinghousegrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Zweiräder oder und deren Inhalte, haftet das Boardinghouse nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Boardinghouses (Offenburg).
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.